Die Bildungskarte

Im August 2010 kündigt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen die Einführung einer Bildungskarte für mehr Chancen an. An ihrem Konzept aber scheiden sich die Geister. Ist die Bildungskarte ein sinnvolles Hilfsinstrument, ein übereilt geplanter Schnellschuss oder womöglich gar nur unsinnige Geldverschwendung? Diese Webseite versucht, die positiven Ansätze und kritischen Fragen zur Bildungskarte verständlich darzustellen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums genügen (Pressemitteilung vom 5/2010 vom 9. Februar). Bis zum Ablauf des Jahres 2010 habe der Gesetzgeber dies zu korrigieren. Er muss bei der Neuregelung insbesondere auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsehen. Bestehende Ansprüche können bis zur Neuregelung zu Lasten des Gesetzgebers geltend gemacht werden. Kurz gesagt sind die Hartz-IV-Sätze heute insgesamt verfassungswidrig. Sie müssen neu begründet und vom Umfang her erhöht werden. Besonderer Bedarf dafür besteht bei den Sätzen für Kinder und Jugendliche sowie bei Menschen mit regelmäßigem Zusatzbedarf.

Die Bildungskarte

Aus der im Februar durch das Bundesverfassungsgericht erteilten Vorgabe heraus verantwortete die Bundes- und Sozialministerin Ursula von der Leyen die Idee und Planungen zur sogenannten „Bildungskarte“, auch „Bildungschipkarte“ oder „elektronische Bildungskarte“ genannt..

Anspruchsberechtigt für die Bildungskarte seien Kinder und Jugendliche aus Familien, die “Hartz IV” bezögen. Die Chipkarte soll mit einem individuellen Betrag aufladbar sein und soll dazu dienen, Sachleistungen und Dienstleistungen zu bezahlen. Gemeint sind hier vor allem Lernförderungen wie etwa der Nachhilfe-Unterricht, Zuschüsse für die Anschaffung von Schulmaterialien, der Besuch von Sportvereinen oder von Musikschulen, sowie eine Beihilfe zu den Kosten einer täglichen warmen Schulspeisung.

Die Inspiration für die elektronische Bildungskarte bezog Ministerin von der Leyen möglicherweise von der Stuttgarter FamilienCard. Bereits seit 2001 können hier Kinder und Jugendliche eine Chipkarte erhalten, mit der dann Leistungen wie beispielsweise Schwimmbadbesuche bezahlt werden können. Das Stuttgarter System ist leider technisch und organisatorisch komplett veraltet und wird zum Ende des Jahres 2010 abgekündigt. Es kann auch seines unterschiedlichen Ansatzes wegen nicht als Modell für die Bildungskarte dienen. Der Stuttgarter Ansatz lag nämlich darin, die Karte dem Großteil aller Kinder beinahe unabhängig vom Einkommen der Eltern auszuhändigen.

Umsetzung bis zum Ende 2010 scheitert

Zwischen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der vom Gericht gesetzten Frist bis zum Ende des Jahres 2010 verbleiben nur etwa zehn Monate. Zur Einführung der Bildungskarte reicht diese Zeit allerdings nicht. Für die Planung und Umsetzung eines in dieser Art beispiellosen elektronischen Systems mit seinen komplexen Verwaltungsabläufen sind zehn Monate nämlich ein viel zu geringer Zeitraum.

Zum Zeitpunkt der Vorstellung des Konzepts im August bis zum Ende des Jahres verbleiben gerade einmal vier Monate. In dieser Zeit müsste die notwendige parlamentarische und die politische Meinungsbildung pro Bildungskarte stattfinden, die Gesetzeslage angepasst werden, das technische Konzept fertiggestellt werden, die diversen Aufträge ausgeschrieben und zugeschlagen werden, die technische Entwicklung abgeschlossen und die technische und organisatorische Infrastruktur aufgebaut werden. Die Aufgaben können bis zum Endes des Jahres keinesfalls erreicht werden.

Wann könnte das Bildungskarten-System stehen?

Um die gerichtliche Vorgabe zu erreichen ist eine politische Lösung in mehreren Stufen zu erwarten und teilweise auch angekündigt. Bis zum Ende des Jahres 2010 könnte dann eine unbrauchbare prototypische Alibi-Lösung entstehen, um dem Buchstaben des Gesetzes genüge zu tun. Im Laufe des Jahres 2011 wird dann die echte Bildungskarten-Lösung entwickelt und in ersten Testregionen ausprobiert. Im fortgeschrittenen Jahr 2012 würde dann bei gutem Verlauf möglicherweise das erste bundesweite Rollout der Bildungskarte erfolgen.

Offene Fragen der Bildungskarte

Die Öffentlichkeit steht bezüglich der Bildungskarte in praktisch allen Belangen vor offenen Fragen.

Wie sieht die realistische Gebrauchsfähigkeit im Alltag aus? Wie sieht die technische Lösung aus? Wird eine PIN oder ein Passfoto für die Kinder benötigt? Wie viel Aufwand kommt auf die Ämter zu? Sind die Möglichkeiten zur Aufladung der Karte flexibel genug, um einen akut entstehenden Bedarf zeitnah zu erfüllen? Wann sind die als Familienlotsen gedachten Mitarbeiter auf den Ämtern geschult? Wie groß wird der Aufwand für die Eltern, der durch Beantragung, Aufladung und eventuell auch der Begleitung der Kinder bei der Bezahlung mit der Bildungskarte besteht?

Auch Fragen grundsätzlicher und rechtlicher Natur sind offensichtlich noch gänzlich unbeantwortet. Entscheidet das Amt oder die Eltern über die Art der Förderung und Teilhabe? Greift das Amt hier mit der Bildungskarte nicht zu stark in das elterliche Sorgerecht ein? Welche Gesamtsumme wird auf die Karte geladen? Ab welchem Alter können die Kinder die Karte in Eigenregie nutzen? Wie wird Verlust oder Diebstahl der Bildungskarte geregelt? Wie wird der Datenschutz geregelt?

Und nicht zuletzt bleiben Fragen über die sozialen Wirkungen der Bildungskarte offen. Helfen die Chipkarten bei der Integration oder führen sie sogar noch zu einer größeren Stigmatisierung der Kinder und ihrer Familien?

Pro und Kontra

Es finden sich also eine ganze Reihe an Argumenten für die elektronische Bildungskarte, aber es finden sich ebenso Argumente, die ihren Nutzen in Gänze bezweifeln lassen. Diese Webseite informiert über die aktuellen Entwicklungen der Bildungschipkarte.

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